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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Auditoren, Zertifizierungsstellen (CB), Authentifizierungsstellen für Auditoren (AAB), Zulassungsstellen für Anbieter von Schulungen (TPAB) und Anbieter von Schulungen (TP) fest, die über die Industrie überwachte dritte Seite (IOCP)-Schema der IAQG teilnehmen. Die Anforderungen in diesem Dokument ergänzen die in den Normen EN 9104-001, EN 9104-002, EN ISO/IEC 17021-1 und EN ISO/IEC 17021-3 festgelegten Anforderungen. Der Datenschutz für die Parteien, die diesem Dokument unterliegen, und andere entsprechende Anforderungen des ICOP-Schemas werden über bilaterale Verträge zwischen den gemeinsamen Datenbeauftragten verwaltet. Der Entwurf der Norm EN 9104-003 wurde von der Standardisierungsorganisation ASD-STAN des Verbandes der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie - Normung (ASD), unter Mitwirkung deutscher Experten des DIN-Normenausschusses Luft- und Raumfahrt (NL) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-05-01 AA "Qualitäts- und Managementverfahren" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Gegenüber DIN EN 9104-003:2011-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Titels; b) redaktionelle Überarbeitung des Dokumentes; c) Aktualisierung des Abschnitts 2 "Normative Verweisungen"; d) Überarbeitung des Abschnitts 3 "Begriffe", Neustrukturierung, Hinzunahme und Wegfall von Begriffen; e) Aufnahme von Abschnitt 4 "Auditorenauthentifizierung"; f) Abschnitt "Allgemeines" wurde dem neuen erstelltem Abschnitt 4 "Auditor-Authentifizierung" untergeordnet und überarbeitet; g) Aufnahme von Abschnitt 5 "Erstauthentifizierung von Auditoren"; h) Aufnahme von Abschnitt 6 "Re-Authentifizierung von Auditoren"; i) Aufnahme von Abschnitt 7 "Höherstufung von Auditoren"; j) Aufnahme von Abschnitt 8 "Überwachung und Lenkung der Auditorenleistung"; k) Aufnahme von Abschnitt 9 "Anforderungen an Authentifizierungsstellen für Auditoren"; l) Aufnahme von Abschnitt 10 "Anforderungen an Zulassungsstellen für Anbieter von Schulungen"; m) Aufnahme von Abschnitt 11 "Anforderungen an Anbieter von Schulungen"; n) Aufnahme von Abschnitt 12 "Anforderungen an Schulungslehrgänge und Bewertungen"; o) Aufnahme von Abschnitt 13 "Verwendung von Marken und Firmenzeichen"; p) Aufnahme des Abkürzungsverzeichnisses als Anhang A; q) Aktualisierung der Literaturhinweise.