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Norm-Entwurf
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Sauerstoffselbstretter nach DIN EN 13794 sind Atemschutzgeräte, die von der umgebenden Atmosphäre unabhängig sind, das heißt sie schützen nicht nur vor Schadstoffen in der Luft, sondern auch vor Sauerstoffmangel. Sie sind speziell für Einsatzgebiete mit schwierigen Arbeitsbedingungen (wie zum Beispiel dem Bergbau) entwickelt und werden daher in robusten Tragebehältern verpackt, in denen sie auch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Der Begriff Selbstretter bedeutet, dass solche Geräte zur Flucht verwendet werden, wenn unerwartet Sauerstoffmangel oder Gefahrstoffe in der Luft auftreten. Die Geräte sind so gestaltet, dass sie am Gürtel oder an einer Tragebänderung mitgeführt und sich in wenigen Sekunden einfach öffnen, anlegen und positionieren lassen, um als Atemschutzgerät zu dienen. Trotzdem bieten sie im Einsatzfall maximale Bewegungsfreiheit, sodass die Flucht auch durch schmale und niedrige Passagen erfolgen kann, wo aufrechtes Gehen nicht möglich ist. Die Ausatemluft wird bei solchen Geräten durch einen chemischen Prozess regeneriert, sodass sie wieder zum Atmen verwendet werden kann. Dazu wird einerseits das Kohlenstoffdioxyd der Ausatemluft gebunden und andererseits Sauerstoff chemisch erzeugt. Die so regenerierte Luft wird in einem Kreislauf dem Träger wieder zur Atmung zur Verfügung gestellt. Der vorgelegte Norm-Entwurf ist eine Prüfnorm und schließt Aspekte des Arbeitsschutzes und der (Produkt-)Sicherheit ein. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA "Atemgeräte für Arbeit und Rettung" im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13794:2021-02 .
Gegenüber DIN EN 13794:2003-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich genauer spezifiziert; b) normative Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 3 geändert und Begriffe hinzugefügt; d) in Abschnitt 4 die Beschreibung aktualisiert und das CO2-Absorptionsvermögen aufgenommen; e) in Abschnitt 5 das Dauer-Klassifizierung-Inkrement genauer definiert; f) in 5.1 die Unterscheidung von beweglichen (M) und unbeweglichen (Abdeckeinheiten oder nicht getragenen Einheiten) ® und unter Tage verwendeten Geräten (S) hinzugefügt; g) in Abschnitt 6 die Verweisungen auf die Prüfungsabschnitte aktualisiert; h) in 6.1 die Fehlzustandsart- und -auswirkungsanalyse (FMEA, en: failure mode and effects analysis) als Werkzeug zum Verifizieren von Pflichten des Herstellers in der Auslegungsphase hinzugefügt; i) in 6.3 die Beschränkung des Eindringens von Staub in den Atemanschluss (RI, en: respiratory interface) und Anforderungen für mit einem Quickstartsystem ausgestatteten Einheiten sowie Informationen für Übungseinheiten hinzugefügt; j) in 6.4 (früher 6.3) die Prüfung auf Korrosion für die bestimmungsgemäße Verwendung übernommen und in 6.4.1 hinzugefügt, eine ausführlichere Anforderung für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu 6.4.2 hinzugefügt, Hautverträglichkeit jetzt in 6.4.3, Sauerstoffverträglichkeit und Reinheit des Sauerstoffs jetzt in 6.4.4 definiert; k) in 6.9 die Dichtheit unter verschiedenen Verwendungsbedingungen genauer spezifiziert; l) in 6.10 den Atemanschluss (RI) genau definiert statt des Atemanschlusses zum Abdecken verschiedener Auslegungstypen; m) in 6.11 ist bei Schutzbrillen der Staubschutz statt der Dichtheit gefordert, wenn eine Schutzbrille und nicht eine Vollmaske die Referenz für den RI ist; n) in 6.12 die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion von Einatem- und Ausatemventilen ausschließlich bei praktischer Leistung hinzugefügt; o) Spezifizierung für Überdruckventil in 6.13 nach Einwirkung der Umgebung festgelegt; p) Anforderungen an den Atembeutel (6.14) gestrichen; q) 6.15 deckt die mechanische Beanspruchung (in drei verschiedene Richtungen), die Temperaturbeständigkeit und die Fallprüfung ab, die jetzt aus 1,0 m statt 1,5 m erfolgt; r) in 6.15 einen zusätzlichen Rütteltest bei vordefinierten Frequenzen für von Personen getragenen Einheiten hinzugefügt; s) in 6.17 die Labor-Leistungsprüfungen genauer spezifiziert; t) in 6.18 Maschineneinstellungen hinzugefügt (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2); u) genauere Spezifikationen bei verschiedener Haltezeit bei 10 l/min und 35 l/min; v) neue Temperaturgrenzen für verschiedene Bedingungen von eingeatmetem Gas und Prüfungen an den Endpunkten in den Umweltprüfungskammern definiert; w) neue Tabelle 3 (Prüfplan) hinzugefügt; x) Anhang A und Anhang B überarbeitet; y) Abschnitt "Literaturhinweise" hinzugefügt; z) Dokument redaktionell überarbeitet.