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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Sauerstoffselbstretter nach DIN EN 13794 sind Atemschutzgeräte, die von der umgebenden Atmosphäre unabhängig sind, das heißt sie schützen nicht nur vor Schadstoffen in der Luft, sondern auch vor Sauerstoffmangel. Sie sind speziell für Einsatzgebiete mit schwierigen Arbeitsbedingungen (wie zum Beispiel dem Bergbau) entwickelt und werden daher in robusten Tragebehältern verpackt, in denen sie auch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Der Begriff Selbstretter bedeutet, dass solche Geräte zur Flucht verwendet werden, wenn unerwartet Sauerstoffmangel oder Gefahrstoffe in der Luft auftreten. Die Geräte sind so gestaltet, dass sie am Gürtel oder an einer Tragebänderung mitgeführt und sich in wenigen Sekunden einfach öffnen, anlegen und positionieren lassen, um als Atemschutzgerät zu dienen. Trotzdem bieten sie im Einsatzfall maximale Bewegungsfreiheit, sodass die Flucht auch durch schmale und niedrige Passagen erfolgen kann, wo aufrechtes Gehen nicht möglich ist. Die Ausatemluft wird bei solchen Geräten durch einen chemischen Prozess regeneriert, sodass sie wieder zum Atmen verwendet werden kann. Dazu wird einerseits das Kohlenstoffdioxyd der Ausatemluft gebunden und andererseits Sauerstoff chemisch erzeugt. Die so regenerierte Luft wird in einem Kreislauf dem Träger wieder zur Atmung zur Verfügung gestellt. Der vorgelegte Norm-Entwurf ist eine Prüfnorm und schließt Aspekte des Arbeitsschutzes und der (Produkt-)Sicherheit ein. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA "Atemgeräte für Arbeit und Rettung" im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13794:2024-12 .
Gegenüber DIN EN 13794:2003-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einbeziehung von Art und Auswirkungen der Fehleranalyse (FMEA); b) Prüfung der angegebenen antistatischen Materialien; c) Prüfung des angegebenen Kohlendioxidgehalts; d) hinzufügen der Anforderung, dass zwei Geräte getestet werden müssen, sofern nicht anders angegeben; e) zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für ASG für den Einsatz unter Tage nach Anhang A.