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Norm-Entwurf
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Dieser Änderungs-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt Mindestanforderungen an Gestaltung, Berechnung, Untersuchungen und Prüfungen von hydraulisch angetriebenen Ladekranen und deren Montage auf Fahrzeugen oder ortsfesten Unterkonstruktionen fest. Dieses Dokument gilt für Ladekrane, die dafür vorgesehen sind, wie folgt montiert zu werden: - auf Straßenfahrzeuge, einschließlich Anhängern, mit einer verbleibenden Nutzlast; - auf Traktoren (Straße oder Landwirtschaft), bei denen nur der Anhänger über die Möglichkeit verfügt, Güter zu befördern; - als demontierbare Einrichtungen, die von einer der oben genannten Maschinen mitgeführt werden; - auf sonstigen Trägerarten (zum Beispiel Separat-Lader, Raupenfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, nicht hochseetüchtige Schiffe); - auf ortsfesten Unterkonstruktionen. Dieses Dokument gilt außerdem für Ladekrane, die mit Spezialwerkzeugen oder austauschbaren Ausrüstungsteilen (zum Beispiel Greifer/Zange, Zweischalengreifer, Palettengabel und so weiter), wie in der Betriebsanleitung festgelegt, ausgestattet sind. Dieses Dokument gilt nicht für Ladekrane auf Seeschiffen sowie Krane mit Knickauslegersystem, die vollständig als integraler Bestandteil einer speziellen Ausrüstung, wie zum Beispiel Rückefahrzeug (Forwarder), ausgelegt sind. Die Gefährdungen, die in diesem Dokument behandelt werden, sind in Abschnitt 4 aufgeführt. Dieses Dokument behandelt nicht die Gefährdungen, die beim Heben von Personen auftreten. Die Verwendung von Kranen für das Heben von Personen kann besonderen nationalen Vorschriften unterliegen. Dieses Dokument gilt nicht für Ladekrane, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden. Für Ladekrane, die vor Veröffentlichung dieses Dokuments konstruiert wurden, gelten nach wie vor die Festlegungen hinsichtlich der Spannungsberechnungen entsprechend der Ausgabe von EN 12999, die zum Zeitpunkt ihrer Konstruktion gültig war. Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass dieses Dokument auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Dieser Änderungs-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane-Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12999:2020/prA1:2023. Gegenüber der DIN EN 12999:2021-11 sind folgende wesentliche Änderungen vorgenommen worden: a) In Abschnitt 3 wurden die Begriffe "Krankabine, Fahrzeugkabine, Stutzbein-Schwenkvorrichtung" konkretisiert und demzufolge im gesamten Dokument, b) In Abschnitt 4 wurde die Tabelle korrigiert oder ergänzt in den folgenden Punkten: 2.2; 3.2; 4; 6.4; 6.5; 8.3,10 und 11.4, c) In Abschnitt 5.8.1, 5.6.1.3, C.2.5 Behandlung des Risikos des Quetschens durch Stützbeine mit angetriebenen Schwenkvorrichtungen, d) In Abschnitt 5.8.1 Erläuterung, dass Holz-Ladekrane nur von einem Hochsitz oder eine Kabine aus bedient werden dürfen, e) In Abschnitt 6.2.5.3 Änderung der Anforderung, nach Abschluss einer Standsicherheitsprüfung mit dem Prüfdruck-Verfahren eine zusätzliche Standsicherheitsprüfung durchführen, zu einer Empfehlung, f) In Abschnitt 5.8.1 Hinzufügen der Anforderung eines ausreichenden Sichtfelds bei der Bedienung des Krans von der Fahrzeugkabine aus. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" sowie im NA 060-22-10-07 AK "LKW-Ladekrane (SpA CEN/TC 147/WG 18 u. SpA ISO/TC 96/SC 6)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Krane und Hebezeuge" sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.