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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Tageslicht in Innenräumen kann unter verschiedenen Aspekten betrachtet werden:
- die psychische Wirkung, hierunter fallen der subjektive Helligkeitseindruck und die Sichtverbindung nach außen;
- die Sehbedingungen, sie betreffen z. B. eine zur Erfüllung der Sehaufgabe angemessene Beleuchtungsstärke und die Begrenzung von Blendung;
- die biologische Wirkung, hiervon sind Gesundheit, Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit betroffen;
- die thermische Behaglichkeit, sie betrifft die Begrenzung von unzuträglicher Strahlungs- und Wärmebelastung;
- die Energieeffizienz, sie betrifft die Verringerung des Energiebedarfs in Gebäuden durch Tageslichtnutzung.
DIN 5034-1 legt Mindestanforderungen fest, um in Innenräumen einen hinreichenden subjektiven Helligkeitseindruck mit Tageslicht zu erzielen und eine ausreichende Sichtverbindung nach außen herzustellen. Die Norm enthält grundlegende Begriffe und Definitionen für die Beleuchtung von Innenräumen mit Tageslicht.
Das Dokument wurde vom NA 058-00-06 AA "Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht" im DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 5034-1:2021-08 .
Gegenüber DIN 5034-1:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassungen an das europäische Normenwerk, DIN EN 17037:2019-03; b) Änderung des Titel des Teils von "Allgemeine Anforderungen" in "Begriffe und Mindestanforderungen"; c) Besonnungsdauern von Wohn- und Aufenthaltsräumen, sowie Begrenzung von Blendung aus dem Anwendungsbereich entfernt; d) Aufnahme der gesamten Terminologie der DIN 5034-Reihe; e) Verweisung auf die ASR A3.4 für Fenster in Arbeitsräumen; f) Unterabschnitte zu Sonnenschutz (ehemals 4.5) und Schutz vor Schädigung durch kurzwellige Strahlung (ehemals 4.6) in Abschnitt 5 "Planungshinweise" verschoben; g) Streichung der ehemaligen Abschnitte 4.3.2.1 (Allgemeines zur Erfüllung der Sehaufgabe), 4.3.4 (Blendungsbegrenzung), 4.4 (Besonnung); h) Anpassung des informativen Anhangs A; i) redaktionelle Änderungen.