Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Norm-Entwurf gilt für geböschte und für verbaute Baugruben und Gräben, die von Hand oder maschinell ausgehoben und in denen insbesondere Bauwerke (zum Beispiel Keller oder mehrgeschossige Tiefgaragen) errichtet, Kanäle (zum Beispiel Entwässerungs-, Fernwärme- oder Kabelkanäle) hergestellt, Leitungen (zum Beispiel Kabel oder Rohre) verlegt, Bodenaufschlüsse oder archäologische Grabungen vorgenommen werden, sowie für andere vorübergehende Aufgrabungen und Ausschachtungen aller Art, zum Beispiel für Startschächte und Bergeschächte. Der Norm-Entwurf gilt auch für bereits vorhandene oder neu angelegte Böschungen, in deren Fußbereich Bauarbeiten vorgenommen werden. Er gilt nicht für Gräber zur Erdbestattung auf Friedhöfen. Dieser Norm-Entwurf gibt an, nach welchen Regeln Baugruben und Gräben zu bemessen und auszuführen sind. Für einfache Fälle werden Regeln angegeben, bei deren Beachtung besondere statische Nachweise entfallen können, zum Beispiel Böschungswinkel, Grabenverbaugeräte, Regelausführungen des waagerechten beziehungsweise des senkrechten Verbaus (Normverbau). Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 005-05-16 AA "Baugruben" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 4124:2012-01 .
Gegenüber DIN 4124:2002-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde redaktionell überarbeitet. Begriffe wurden vereinheitlich, zum Teil neu festgelegt. Gliede-rungen und Texte mit ähnlichen Festlegungen in verschiedenen Abschnitten wurden vereinheitlicht. Fuß-noten wurden durch Anmerkungen ersetzt; b) die Hinweise auf bauaufsichtliche Verwendungsnachweise und auf die Einschaltung eines Fachplaners wurden neu formuliert; c) die normativen Verweisungen wurden auf den neuesten Stand gebracht; d) die Anwendungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Bodenverhältnisse bei bestimmten Bauweisen wur-den anwenderfreundlicher formuliert; e) das Betreten von nicht gesicherten Böschungskanten wurde untersagt; f) der bisherige pauschale Hinweis auf die Anwendung der DIN 4123 wurde durch konkrete Hinweise er-setzt; g) der erforderliche Überstand des Verbaus über die Geländeoberfläche wurde von bisher mindestens 0,05 m auf mindestens 0,10 m vergrößert; h) es wurden Regelungen zur Abwehr von Oberflächenwasser getroffen; i) die Regelungen über die vorübergehend zulässige Höhe unverbauter Bereiche bei mindestens steifen bindigen Böden wurden vereinzelt geändert, z. B. bei Anwendung von Spritzbeton; j) die Regelungen zur Ausführung der Stirnseite von Gräben wurden präzisiert; k) die Regelungen über den Abstand von Fahrzeugen und Baugeräten zur Böschungs- bzw.- Verbaukante wurden an einigen Stellen überarbeitet; l) die Regelungen über den Einsatz von Grabenverbaugeräten wurden vereinzelt geändert; m) die Regelungen über den Einsatz des waagerechten Verbaus wurden vereinzelt geändert und präzisiert. Überholte Bauweisen, z. B. die Anwendung von Kapphölzern und Unterlagshölzern wurden gestrichen; n) die Regelungen über den Einsatz des senkrechten Verbaus wurden vereinzelt geändert und präzisier; o) die Angaben und Regelungen zu den verschiedenen Arten des Baugrubenverbaus wurden neu gegliedert und erheblich ausgeweitet. Z. B. enthält die Norm jetzt Regelungen zur Trägerbohlwand im Bereich von Stirnböschungen und Zufahrtsrampen; p) die Regelungen über die mindestens erforderlichen Arbeitsräume wurden geändert: die Breite von 0,50 m auf 0,60 m bei Baugruben, die freie Höhe unterhalb von Gurten von 1,75 m auf 2,00 m; q) die Mindestgrabenbreite beim Teilverbau wurde neu definiert; r) die Mindestbreite des Arbeitsraums bei rechteckigen Baugruben für runde Schächte sowie bei kreisförmi-gen Baugruben für rechteckige Schächte wurde von 0,35 m auf 0,50 m vergrößert, der Anwendungsbe-reich dieser Regelung erweitert; s) der Abschnitt 10 "Standsicherheitsnachweis" ist entfallen. Maßgebend sind DIN 1054 und EAB.