Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt Maßnahmen zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken fest. Dies beinhaltet die Zustandserfassung und -bewertung mit dem Schwerpunkt der Schutzziele Boden und Grundwasser sowie die Erhaltung der Betriebssicherheit der Abwasseranlagen. Inspektions- und Wartungsmaßnahmen für Abwasserhebeanlagen sind in DIN EN 12056-4 und für Entwässerungsgegenstände in DIN 1986-3 enthalten. Dieses Dokument gilt auch für Abwasserleitungen und Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerung, die im öffentlichen Grund liegen, aber nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage sind. Dieses Dokument gilt zusammen mit DIN 1986-3 und in Verbindung mit DIN EN 13508-2. DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke" besteht aus den folgenden Teilen: - Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung, - Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe, - Teil 30: Instandhaltung, - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056. Für diese Norm ist das Gremium NA 119-05-02 AA "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke (CEN/TC 165/WG 21 und CEN/TC 165/WG 21/TG 1)" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 1986-30:2012-02 .
Gegenüber DIN 1986-30:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Tabelle 2 wurde die Zeitspanne der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen für häusliches und gewerbliches Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage gleichgestellt. Bei der Festlegung der Prüfverfahren mit der Dichtheitsprüfung (DR) mit Wasser bzw. mit Luft oder mit der Kanalfernsehuntersuchung (KA) für den Dichtheitsnachweis erfolgten Änderungen. Für Grundleitungen, die gewerbliches Abwasser vor der Abwasserbehandlungsanlage ableiten oder die als Zuleitung zu Auffangvorrichtungen in Verbindung mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG betrieben werden, gilt weiterhin das Prüfverfahren DR für die Erst- und Wiederholungsprüfung. Das Verfahren DR gilt ebenfalls für die Erstprüfung der gewerbliches Abwasser führenden Entwässerungsanlagen nach einer Abwasserbehandlungsanlage. Für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung dieser Leitungen nach einer Abwasserbehandlungsanlage mit nachweislicher DR-Erstprüfung, kann der Dichtheitsnachweis mit der Kanalfernsehuntersuchung (KA) durchgeführt werden, wenn seitens der zuständigen Wasser- bzw. Bauaufsichtsbehörde nichts anderes festgelegt wurde. Die Fristen und Zeitspannen für Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser ableiten, für das keine Schutzmaßnahmen nach DIN 1986-3:2004-11, 5.5 erforderlich werden bzw. Abwasser, das nicht aus Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung (AbwV) stammt und keiner Abwasserbehandlung bedarf, wird im Sinne dieser Norm den Prüfanforderungen für häusliches Abwasser, entsprechend DIN 1986-3:2004-11, 5.2.2 in Verbindung mit DIN 1986-3:2004-11, 5.3.2 gleichgestellt. Das gilt auch für Abwasser aus dem Anwendungsbereich von DIN 4040-100 bzw. DIN EN 1825-1, das bereits in DIN 1986-30:2003-02 dem häuslichen Abwasser ebenfalls gleichgestellt wurde. Ferner wurde Tabelle 2 aktualisiert. b) In die Norm wurden Regelungen zu folgenden Bereichen aufgenommen: - Ergänzung der Begriffe zur besseren Lesbarkeit der Norm, - Zustandserfassung / Zustandsbeschreibung (nach DIN EN 13508-2) bei der optischen Inspektion der Grundleitungen und Schächte, - Zustandsbewertung, jedoch nur für die bei Grundstücksentwässerungsanlagen hauptsächlich zu erwartenden Schadensbilder und deren Kodierungen für die Schutzziele Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit, - Sanierungsfristen, - Muster für das Prüfprotokoll/Bestätigung der Dichtheitsprüfung und Vorgabe von Sanierungsfristen bei festgestellten Mängeln, - Anforderungen an die Sach- und Fachkunde des Prüfers und an die technische Ausrüstung des Fachbetriebes.