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Norm [AKTUELL] Norm des Monats Februar 2012
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DIN 1986-30 legt in Ergänzung zu DIN EN 752 Maßnahmen zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken fest.
Dies beinhaltet die Zustandserfassung und -bewertung mit dem Schwerpunkt der Erhaltung der Betriebs- und Standsicherheit von Abwasseranlagen sowie des Schutzes des Bodens und des Grundwassers.
Gegenüber DIN 1986-30:2003-02 wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen:
a) In Tabelle 2 wurde die Frist für die Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 gestrichen und stattdessen eine Zeitspannenreglung eingeführt, die sich am Abnutzungsvorrat von Abwasserleitungen und -schächten orientiert. […]
b) Die Anlässe und Zeitspannen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen wurden denen für häusliches und gewerbliches Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage gleichgestellt. […]
c) In die Norm wurden Regelungen zu folgenden Bereichen neu aufgenommen:
Dieses Dokument ersetzt DIN 1986-30:2003-02 .
Gegenüber DIN 1986 30:2003-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Tabelle 2 wurde die Frist für die Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 gestrichen und stattdessen eine Zeitspannenreglung eingeführt, die sich am Abnutzungsvorrat von Abwasserleitungen und schächten orientiert. Die Zeitspannenregelung berücksichtigt die bei Neuanlagen durchgeführte Dichtheitsprüfung durch eine verlängerte Zeitspanne als bei Altanlagen. b) Die Anlässe und Zeitspannen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen wurden denen für häusliches und gewerbliches Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage gleichgestellt. Bei der Festlegung der Prüfverfahren mit der Dichtheitsprüfung (DR) mit Wasser bzw. mit Luft oder mit der Kanalfernsehuntersuchung (KA) für den Dichtheitsnachweis erfolgten Änderungen. Für Grundleitungen, die gewerbliches Abwasser vor der Abwasserbehandlungsanlage ableiten oder die als Zuleitung zu Auffangvorrichtungen in Verbindung mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG betrieben werden, gilt weiterhin das Prüfverfahren (DR) für die Dichtheitsprüfung. Das Verfahren DR gilt auch für die erstmalige Dichtheitsprüfung der gewerbliches Abwasser führenden Entwässerungsanlagen nach einer Abwasserbehandlungsanlage. Für die wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen dieser Leitungen nach einer Abwasserbehandlungsanlage mit nachweislicher DR-Erstprüfung kann der Dichtheitsnachweis mit der Kanalfernsehuntersuchung (KA) durchgeführt werden, wenn seitens der zuständigen Wasser- bzw. Bauaufsichtsbehörde nichts anderes festgelegt wurde. Die Zeitspanne für die Prüfung von Abwasserleitungen, die gewerbliches Abwasser ableiten, für das keine Schutzmaßnahmen nach DIN 1986-3:2004-11, 5.5 erforderlich werden bzw. Abwasser, das nicht aus Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung (AbwV) stammt und keiner Abwasserbehandlung bedarf, wird im Sinne dieser Norm den Prüfanforderungen für häusliches Abwasser, entsprechend DIN 1986 3:2004-11, 5.2.2, in Verbindung mit DIN 1986-3:2004-11, 5.3.2, gleichgestellt. Das gilt auch für Abwasser aus dem Anwendungsbereich von DIN 4040-100 bzw. DIN EN 1825 1, das bereits in DIN 1986-30:2003-02 dem häuslichen Abwasser gleichgestellt wurde. Ferner wurde Tabelle 2 (ehemals Tabelle 1) aktualisiert. c) In die Norm wurden Regelungen zu folgenden Bereichen neu aufgenommen: - Ergänzung der Begriffe zur besseren Lesbarkeit der Norm; - Zustandserfassung/Zustandsbeschreibung (nach DIN EN 13508-2) bei der optischen Inspektion der Grundleitungen und Schächte; - Zustandsbewertung, jedoch nur für die bei Grundstücksentwässerungsanlagen hauptsächlich zu erwartenden Schadensbilder und deren Kodierungen für die Schutzziele Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit; - Sanierungszeiträume entsprechend der Schadensbewertung und Prioritätensetzung; - Muster für das Prüfprotokoll/Bestätigung der Dichtheitsprüfung; - Anforderungen an die Sach- und Fachkunde des Prüfers und an die technische Ausrüstung des Fachbetriebes.