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Europäische Rechtsakte

Anmerkung zur RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU – Stand 2022-12

Diese Richtlinie sieht gemäß ihren Artikeln 4 (2), 5 (1) und 6 sowohl Anpassungen an den technischen Fortschritt als auch Änderungen der Stoffliste durch sogenannte „Delegierte Richtlinien“ vor.

Bis Mitte 2022 wurden 65 Delegierte Richtlinien und 1 Änderungs-Richtlinie erlassen, die einschließlich der 3 Berichtigungen in der konsolidierten Fassung der RoHS-Richtlinie vom 1.07.2022 der EU eingearbeitet sind.


Anmerkung zur Verordnung (EU) 2016/1628

zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/992 vom 8. Juni 2022 (ABl. L 169 vom 27.6.2022, S.43) – Stand 2022-12

Wegen der Bedeutung der neuen Emissions-Verordnung (EU) 2016/1628 für Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte sowohl für Baumaschinen und Baugeräte als auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wurden diese Rechtsakte mit ihren zwei Delegierten Verordnungen und der Durchführungsverordnung aufgenommen.

Da letztere zwischenzeitlich wiederum geändert wurden, sind der Übersichtlichkeit wegen deren Konsolidierte Fassungen enthalten, jedoch ohne die bis zu 380 Seiten umfassenden Anhänge.

  • (EU) 2017/654 (Celex-Nr. 02017R0654) betr. Bauweise und allgemeine Anforderungen
  • (EU) 2017/655 (Celex-Nr. 02017R0655) betr. Bremsen
  • (EU) 2017/656 (Celex-Nr. 02017R0656) betr. Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung


Anmerkung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Stand 2021-12

Im April 2021 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue EU-Maschinenverordnung veröffentlicht, der eine Reihe von signifikanten Änderungen bzw. Neuerungen gegenüber der aktuell gültigen Richtlinie 2006/42/EG enthält. 
Der Vorschlag wird jetzt im Mitentscheidungsverfahren im Rat und im Europa-Parlament beraten. Welchen Zeitrahmen die Beratungen (dieser 4. Fassung der EU-Regeln für Maschinen) im Trialog bis zu einer Einigung auf einen finalen Gesetzestext in Anspruch nehmen werden, ist derzeit nicht absehbar. Für die derzeitige Fassung 2006/42/EG dauerte dieser Prozess 5 Jahre.

Im neuen Kapitel 1.6 "Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Maschinenverordnung zur Revision der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" des redaktionellen Teils Anwendung der Maschinenrichtlinie kommentiert die Redaktion den Sachstand und wird rechtzeitig über die Auswirkungen der Veränderungen auf den Hersteller informieren.

Die konsolidierte Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ihrer bisher 5 Änderungen dient als Dokumentationshilfe der EU, für deren Richtigkeit die Organe der Union aber keine Gewähr übernehmen.

Die Änderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch Verordnung (EU) 2019/1243 betreffen nur kommissionsinterne Verfahren zur Anpassung von Rechtsakten hinsichtlich Befugnisübertragung (wie Änderung des Anhangs V „Liste der Sicherheitsbauteile“ durch Delegierte Rechtsakte).


Anmerkung zur Verordnung (EG) 765/2008 über die Vorschriften (und CE-Kennzeichnung)* für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93  – Stand 2021-12

Durch die Verordnung (EU) 2019/1020 wurden die Bestimmungen zur Marktüberwachung aus der Verordnung (EG) 765/2008 gelöscht. Die neue konsolidierte Fassung (Stand vom 16.07.2021) der (EG) 765/2008 wurde mit dem Dezember-Update aufgenommen.

*Titelergänzung durch Redaktion


Anmerkung zur Verordnung (EU) Nr. 167/2013 

Die Verordnung (EU) 167/2013 über die “Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen” mit ihren vier Delegierten Verordnungen und der Durchführungsverordnung wurden zwischenzeitlich durch mehrere Rechtsakte geändert.

Die Verordnung (EU) 167/2013 ändert auch den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sodass land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen) nicht mehr unter die Maschinenrichtlinie fallen. Sie sieht gemäß ihren Artikeln 68 und 70 weitere RECHTSAKTE zur Ergänzung und Änderung sowie Durchführung vor, sodass für die Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen insgesamt nachstehende Verordnungen verbindlich sind:

  • (EU)1322/2014 (Celex-Nr. 02014R1322) betr. Bauweise und allgemeine Anforderungen
  • (EU) 2015/68     (Celex-Nr. 02015R0068) betr. Bremsen
  • (EU) 2018/985   (Celex-Nr. 32018R0985) betr. Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung
  • (EU) 2015/208   (Celex-Nr. 02015R0208) betr. funktionale Sicherheit
  • (EU) 2015/504   (Celex-Nr. 02015R0504) betr. Verwaltungsvorschriften

Abgesehen von den Anhängen zur Verordnung (EU) 2018/985 wurden keine Anhänge von delegierten Verordnungen aufgenommen. Die bis zu 300 Seiten umfassenden Anhänge zu den oben aufgeführten Rechtsakten können hier unter Angabe der Celex-Nr. heruntergeladen werden.

Die fachlichen Änderungen der Verordnung (EU) 167/2013 über land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge durch Verordnung (EU) 2019/519, markiert mit M5, betreffen Begriffsänderungen in Artikel 2 (auswechselbare Maschinen > Geräte), in Art. 12 (Übereinstimmungsbescheinigung > EU-Typgenehmigungsbogen) sowie Ergänzungen in Art. 4 (Fahrzeugklassen T1 und T2).

Die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/985 über land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge betrifft nur Begriffsänderungen in Art. 11 (2): Konformitätserklärung > Übereinstimmungserklärung.