Die allgemeinen und speziellen Vertragsbedingungen für Arbeiten mit Parkett, Holzpflaster und weiteren Bodenbelägen sind, wie andere gewerkespezifische technische Bauleistungen auch, in der VOB/C geregelt. Sie besteht aus den auch als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen“ (ATV) bekannten DIN-Normen für den jeweiligen Bereich.