Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt Merkmale zum Stand der Technik von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen (auch Abscheider genannt) für feste und/oder flüssige Partikel aus Kesselanlagen, die feste Brennstoffe gemäß dem Geltungsbereich der 1. BImSchV einsetzen. Auf der Basis dieser Richtlinie können Hersteller der Kesselanlage, der Anlagenbetreiber, der Schornsteinfeger und der Hersteller der Staubminderungseinrichtung entscheiden, welche Konstellation in einer speziellen Anwendung eingesetzt werden soll, um die geforderten Grenzwerte der 1. BImSchV oder anderweitiger Vorgaben bei der wiederkehrenden Überwachung sicher einzuhalten.