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Technische Regel [AKTUELL]
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Trinkwasser ist eine Ressource, die nicht leichtfertig vergeudet werden sollte. Auch wenn davon hierzulande mehr existiert als an anderen Orten auf der Welt, und die Aufbereitungsmöglichkeiten grundsätzlich vorhanden sind, gilt es, einen zeitgemäßen und zukunftsgewandten Umgang mit Wasser – und Abwässern – zu pflegen. Das spiegelt sich auch in den jeweiligen Verordnungen, der Trinkwasserverordnung und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser wider. Die vorliegende Richtlinie soll dabei helfen, eine verursachungsgerechte Abrechnung von Wasser und Abwasser zu gewährleisten. Die Ausstattungspflichten mit Geräten zur Verbrauchserfassung sind in den jeweiligen Bundesländern teils voneinander abweichend in den Landesbauordnungen festgelegt. Auch davon unabhängig sollten alle Anlagen zur Wasserversorgung mit entsprechenden Geräten bestückt sein. Die Richtlinie VDI 2077 Blatt 2 wendet sich an Betreibende von Trinkwasserversorgungsanlagen, an Herstellerbetriebe von Geräten und Komponenten zur Wasserverbrauchserfassung sowie gegebenenfalls an Sachverständige und Behörden. Sie enthält keine Festlegungen zu den Kosten für die Wassererwärmung; diese finden sich in der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.2
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 2077 Blatt 2 beschreibt, wie die nutzungsgerechte Verbrauchserfassung in Wasserversorgungs- und entsorgungsanlagen vorgenommen werden kann. Sie enthält Hinweise zur Ausrüstung mit Geräten zur Verbrauchserfassung. Die Richtlinie gilt für Gebäude, in denen mehr als eine Nutzeinheit existiert, und soll zur präzisen Abrechnung und Kostenverteilung beitragen. VDI 2077 Blatt 2 ist gültig für Trinkwasser, Warmwasser, Betriebswasser, Abwasser und Regenwasser sowie alle weiteren Wasser, die verbrauchsgerecht zu erfassen sind.
VDI 2077 Blatt 2 benennt die notwendige Ausstattung zur Verbrauchserfassung (Wasserzähler). Sie zeigt beispielhaft den Aufbau einer Wasserverbrauchserfassung für verschiedene Gebäude. Die Richtlinie bietet auch Hinweise zur Bestimmung des Verbrauchs in Sonderfällen wie beispielsweise dem Geräteausfall oder der Nichterfassbarkeit einzelner Nutzergruppen in einem Gebäude. Weitere behandelte Aspekte sind unter anderem die Aufteilung in Kostengruppen und das Abrechnungsverfahren nach Fläche oder Nutzeinheiten.
In der Richtlinie VDI 2077 Blatt 2 sind Empfehlungen zum Umgang mit Abweichungen, Leerstand und dem Zusammenfassen von Abrechnungszeiträumen enthalten.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 2077 Blatt 2:2012-01 .