Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für die Kostenverteilung und -abrechnung von Wasserver- und -entsorgungsanlagen von Gebäuden mit mehr als einer Nutzeinheit. Unberücksichtigt bleiben Energiekosten für die Wassererwärmung. Diese sollen in anderen Teilen der Richtlinie VDI 2077 behandelt werden. In dieser Richtlinie wird beschrieben, in welcher Weise eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung anzuwenden ist, damit eine verursachungsgerechte und nachvollziehbare Abrechnung der Wasserkosten erfolgen kann. Diese Richtlinie lässt sich auf fast alle Arten von Wässern, z. B. Trinkwasser, Warmwasser, Betriebswasser (siehe VDI 2070), Abwasser, Regenwasser anwenden, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden sollen.