Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von Feuerungsanlagen zur Verbrennung von Holz und Holzwerkstoffen, die Holzschutzmittel (HSM) oder infolge einer Beschichtung halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle enthalten, und den daraus anfallenden Abfällen. Solche Anlagen unterliegen den Vorschriften nach Nr. 8.1 des Anhangs der 4. BImSchV in Verbindung mit der 17. BImSchV. Anlagen und Einrichtungen zur Verbrennung von Holz und Holzwerkstoffen, die nicht mit Holzschutzmittel behandelt sind und keine halogenorganischen und schwermetallhaltigen Beschichtungen besitzen, werden in der Richtlinie VDI 3462 Blatt 4 beschrieben. Sicherheitstechnische Vorschriften und Regeln bleiben von dieser Richtlinie unberührt. Sofern diese Anlagen als Teil eines Betriebsbereichs in den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, können für sicherheitsrelevante Anlagenteile im Einzelfall zusätzliche Maßnahmen, die nicht in dieser Richtlinie beschrieben sind, erforderlich sein. Diese Richtlinie richtet sich in erster Linie an Betreiber und Anlagenhersteller solcher Verbrennungsanlagen sowie die für die Genehmigung und Überwachung zuständigen Behörden.