Kurzreferat
Anhand biologischer Messverfahren (Bioindikation) lassen sich Anreicherungen von Luftverunreinigungen in Pflanzen als Immissionswirkungen quantitativ erfassen. Um die Stoffgehalte in standardisierten Pflanzenkulturen einordnen und bewerten zu können, werden Beurteilungswerte, die aus repräsentativen Untersuchungsergebnissen abgeleitet werden, als Maßstab herangezogen. Die Richtlinie stellt eine geeignete statistische Methodik vor, um diese Beurteilungswerte als robuste Obergrenzen für Stoffgehalte in standardisierten Graskulturen auf regionaler Ebene zu ermitteln, die für Hintergrundsituationen charakteristisch sind. Die so ermittelten Stoffgehalte spiegeln die verfahrensbedingten Hintergrundgehalte einschließlich ihrer Schwankungen wider. Sie werden als "Orientierungswert für den maximalen Hintergrundgehalt", abgekürzt OmH, bezeichnet. Die OmH ermöglichen eine Beurteilung, ob eine über die Hintergrundbelastung hinausgehende Immissionswirkung vorliegt. Die in der Richtlinie beschriebene Berechnungsmethodik gilt für anorganische Elemente, insbesondere für Metalle. Mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen sollen in einem weiteren Richtlinienblatt behandelt werden. Des Weiteren werden in der Richtlinie überregionale und eine Reihe regionaler OmH für ausgewählte anorganische Luftverunreinigungen aufgeführt, falls die Datenbasis einer konkreten Einzeluntersuchung zur Ermittlung eines regionalen OmH nicht ausreicht. Die Richtlinie wendet sich an Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und insbesondere an ausführende Anwender wie Umweltingenieurbüros.