Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von Feuerungsanlagen zur Verbrennung von Holz und Holzwerkstoffen im Bereich einer Feuerungswärmeleistung ab 1 MW bis kleiner 50 MW. Sie stellt Möglichkeiten dar, wie die Schadstoffemissionen aus diesen Feuerungsanlagen gemindert werden können. Die Ausführungen gelten nur für Brennstoffe, die keine Holzschutzmittel enthalten bzw. keine Beschichtungen mit halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetallen haben. Diese Brennstoffe können in Form von naturbelassenem Holz, Industrierestholz oder Gebrauchtholz vorliegen. Da Emissionen aus den betrachteten Feuerungsanlagen in erheblichem Maße von der Brennstoffqualität abhängig sind, liegt ein Fokus auch auf der Sicherstellung einer gleichbleibenden Brennstoffqualität.