Kurzreferat
Die Richtlinie bezieht sich auf alle Kongenere der polychlorierten Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/F), für die von der WHO Toxizitätsequivalenzfaktoren (WHO-TEF2005) festgelegt wurden. Maximale Immissions-Werte (MI-Werte) für landwirtschaftliche Nutztiere dienen dem Schutz der Tiere, von welchen unbedenkliche Lebensmittel gewonnen werden sollen. Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit dieser Tiere stehen in dieser Richtlinie nicht im Vordergrund. Vielmehr wird der Schwerpunkt auf die Anreicherung der PCDD/F in verzehrbaren, fettreichen Geweben oder die Ausscheidung mit der Milch und Eiern gelegt. Die Ableitung der MI-Werte erfolgt aus Fütterungsversuchen mit landwirtschaftlichen Nutztieren, aus deren Ergebnissen Beziehungen zwischen den Gehalten im Futtermittel und den daraus resultierenden Konzentrationen im fettreichen Produkt abgeleitet werden. Es konnten die MI-Werte für Milchkuh, Legehenne und Mastschwein abgeleitet werden.