Kurzreferat
Mehrere gesetzliche Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene zielen darauf ab, die Belastungen durch Luftverunreinigungen zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern und dazu Luftqualitätsziele festzulegen (siehe 2008/50/EG; BImSchG; 39. BImSchV). Diese Richtlinie bietet ein Verfahren, die Luftqualität gemäß der zuvor genannten gesetzlichen Regelungen mithilfe von Karten im Rahmen der räumlichen Planung zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Anwendung des beschriebenen Verfahrens ermöglicht ein zielgerichtetes, genaues und nachvollziehbares Vorgehen. Dazu werden insbesondere Methoden sowie die Voraussetzungen und Vorgehensweisen zur Erstellung von Karten mit flächendeckender Darstellung der Immissionsbelastung angegeben. In den Karten werden die planungsrelevanten Komponenten "Feinstaub" und "NO2" auf Basis der geltenden Grenzwerte berücksichtigt. Dazu werden geeignete Farbskalen angegeben. Die Grundlagen zur Erstellung der flächenhaften Immissionskarten bilden entsprechend geeignete Emissionskataster und Ausbreitungsmodelle unter Berücksichtigung von Immissionsmessdaten. Für die Darstellung in Karten werden Jahresmittelwerte genutzt.