Kurzreferat
In den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland werden bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Stands der Technik für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie für Einrichtungen zum Lagern, Behandeln und Umschlagen von Eisen- und Nichteisenschrotten (Fe- und NE-Schrotte) zum Zweck der Verwertung unterschiedliche Anforderungen bei Genehmigung und Vollzug gestellt. Diese unterschiedlichen Anforderungen können im Rahmen von Genehmigungsverfahren und im Vollzug zu Wettbewerbsverzerrungen und zu zeitlichen Verzögerungen bei Investitionen führen. Die Richtlinie vereinheitlicht die für die betroffenen Unternehmen maßgeblichen Anforderungen im Sinne des Standes der Technik und trägt darüber hinaus zur Deregulierung bei.