Kurzreferat
In den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland werden bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Standes der Technik für Planung, Errichtung und Betrieb von Schrottplätzen unterschiedliche Anforderungen bei Genehmigung und Vollzug gestellt. Diese unterschiedlichen Anforderungen können im Rahmen von Genehmigungsverfahren und im Vollzug zu Wettbewerbsverzerrungen und zu zeitlichen Verzögerungen bei Investitionen führen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die für die betroffenen Unternehmen maßgeblichen Anforderungen im Sinne des Standes der Technik zu vereinheitlichen und darüber hinaus zur Deregulierung beizutragen. Die Richtlinie wendet sich an Betreiber, Planer, Anlagenbauer, zuständige Behörden sowie Dritte im Einwirkungsbereich der Anlagen und Einrichtungen von Schrottplätzen.