Kurzreferat
Mit der europäischen Richtlinie über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt (2001/18/EG) und der Entscheidung des Rates vom 03. Oktober 2002 über Leitlinien zur Ergänzung des Anhangs VII dieser Richtlinie wird ein Monitoring zur Überwachung von Anbau und Verbreitung von GVO zwingend vorgeschrieben. Eine Vergleichbarkeit der Erhebungen kann jedoch nur dann gewährleistet werden, wenn hierbei validierte und standardisierte Prüfverfahren Einsatz finden. Die Richtlinie beschreibt das grundsätzliche Vorgehen bei und die nötigen Anforderungen an Methoden zur Extraktion und zur qualitativen und quantitativen Bestimmung mit immun-chemischen Verfahren zum Nachweis von Bt-Proteinen aus Resten gentechnisch veränderter Pflanzen, wie sie nach Feldernten aufgefunden werden, und Bodenproben, die mit solchen Pflanzen in Kontakt gekommen sind.