Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt immunchemische Verfahren zum Nachweis von Bt-Proteinen aus gentechnisch veränderten Pflanzen, Pflanzenresten, wie sie nach Feldernten aufgefunden werden können, und Bodenproben, die mit solchen Pflanzen in Kontakt gekommen sind. Die Spezifität der Verfahren für die rekombinanten Genprodukte richtet sich nach der Spezifität der verwendeten Antikörper. Immunreaktive Abbauprodukte werden unter Umständen miterfasst, was eine direkte Feststellung der biologischen, z. B. insektiziden Aktivität solcher Proteine nicht erlaubt. Auch Nebenreaktion mit natürlichen Bt-Proteinen, wie sie von in Böden vorkommenden Bacillus-thuringiensis-Stämmen gebildet werden können, sind nicht auszuschließen. Da es verschiedene Methoden zur Extraktion und zur quantitativen und qualitativen Messung von Bt-Proteinen gibt, behandelt diese Richtlinie das grundsätzliche Vorgehen und nötige Anforderungen an das Testverfahren.