Kurzreferat
Mit der europäischen Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt wird ein Monitoring der Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen und ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vorgeschrieben, um eventuelle negative Wirkungen frühzeitig zu erkennen. In der Ratsentscheidung 2002/811/EG sind weiterführende Leitlinien zur Umsetzung des Monitorings festgelegt worden. Weitere Hinweise auf die allgemeinen Anforderungen an ein Monitoring und seine Durchführung werden in dieser Richtlinie gegeben. Die Richtlinie soll beim Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf Bodenorganismen basierend auf der EU-Richtlinie 2001/18/EG und der Entscheidung des Rates 2002/811/EG eingesetzt werden. Sie gibt Kriterien für die Planung und Durchführung eines Monitorings der Bodenorganismen vor.