Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte (im Folgenden VTN genannt) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (im Folgenden EG-Nebenprodukte- Verordnung genannt). Ziel ist es, eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier zu verhindern. Die Tätigkeiten der VTN umfassen das Abliefern, Abholen, Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verarbeiten und die Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse). In den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen auch die Errichtung und der Betrieb von - Anlagen zur (getrennten) Verarbeitung von Blut, Knochen, Federn, Borsten und Fisch, - Eigenverwertungsanlagen von Schlachtbetrieben und - Zwischenbehandlungsanlagen (früher Sammelstellen).