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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Vornorm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Personen- und Sachschäden, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA können auch zur Abwehr bei Belästigung/Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (zum Beispiel Einrichtungen zur Energieeinsparung) sowie zur Kommunikation mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion), die sich im Bereich der GWA befinden, dienen. Die Warnung kann sowohl an im Objekt anwesende Personen und/oder an andere Stellen erfolgen. Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, soweit keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, in denen auf andere Normen (zum Beispiel DIN 14675, Normen der Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833)), die den Anwendungsbereich der vorliegenden Vornorm betreffen, verwiesen wird. Weiterhin werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen beschrieben. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN V VDE V 0826-1:2005-06; VDE V 0826-1:2005-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE V 0826-1:2018-09; VDE V 0826-1 .
Gegenüber DIN V VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1):2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Abschnitt 4 "Planung und Einbau", Abschnitt 5 "Inbetriebnahme/Übergabe", Abschnitt 6 "Betrieb" und Abschnitt 7 "Instandhaltung" wurden alle Geräteanforderungen entfernt. Verschiedene Punkte wurden konkretisiert. b) Neu hinzugekommen sind Abschnitt 8 "Allgemeine Geräte- und Systemanforderungen", Abschnitt 9 "Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur EM-Funktion", Abschnitt 10 "Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur BM-Funktion", Abschnitt 11 "Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HT-Funktion", Abschnitt 12 "Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur HK-Funktion", Abschnitt 13 "Zusätzliche Geräte- und Systemanforderungen zur Meldungsweiterleitung" und Abschnitt 14 "Zusätzliche Systemanforderungen", in denen Geräte und Systemanforderungen beschrieben sind.