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Vornorm
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Diese Norm gilt für die Auslegung, Auswahl, Errichtung, Änderung, Instandsetzung und Erweiterung elektrischer Installationen oder elektrischer Anlagen in Bereichen, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind. Werden elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen errichtet, geändert, instandgesetzt oder erweitert, gelten auch die entsprechenden Europäischen Normen. Dabei gelten diejenigen Bestimmungen mit Vorrang, die im Interesse der Sicherheit höhere Anforderungen stellen. Zuständig ist das K 236 "Errichten elektrischer Anlagen und deren Betriebsmittel in explosivstoffgefährdeten Bereichen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN V VDE V 0166:2008-01; VDE V 0166:2008-01 .
Gegenüber DIN V VDE V 0166 (VDE V 0166):2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition "Stoffe mit explosiven Eigenschaften" eingeführt; b) Überarbeitung der Beispielbilder in Anhang C; c) 4.8.6.1.2 wurde gestrichen, da dies durch DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) abgedeckt ist; d) Einführung des Begriffes "Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung" unter 4.8.5.2; e) im gesamten Text wurde "explosionsgefährliche Stoffe" durch "Stoff mit explosiven Eigenschaften" ersetzt; f) Anpassungen an die Neuerscheinungen der DIN VDE 0100 (VDE 0100), 4.3.2ff, 4.5ff, und 4.8.6.3.