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Vornorm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In DIN V 18599-4 wird das Nachweisverfahren zur Ermittlung des monatlichen und jährlichen Endenergiebedarfs für Beleuchtungszwecke in Nichtwohngebäuden festgelegt. Das Verfahren umfasst die beleuchtungstechnisch erforderliche Zonierung des Gebäudes, die Ermittlung der spezifischen elektrischen Bewertungsleistung des künstlichen Beleuchtungssystems, die Berücksichtigung der Tageslichtnutzung und des Einflusses von Präsenzmeldesystemen.
Eine energieeffiziente Beleuchtung erfordert den Einsatz von geeigneten Beleuchtungssystemen, Steuerungs- beziehungsweise Regelungseinrichtungen sowie die Nutzung des verfügbaren Tageslichtes. Das beschriebene Verfahren erfasst dabei ausschließlich die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Beleuchtung erforderlichen Beleuchtungssysteme. Nach DIN EN 12464-1 ist die Beleuchtungsanlage so auszulegen, dass die Beleuchtungsanforderungen eines bestimmten räumlichen Bereiches erfüllt werden, ohne den Energiebedarf unnötig zu erhöhen. Hierbei darf der Energiebedarf nicht zu Lasten der lichttechnischen Gütemerkmale der Beleuchtung gesenkt werden.
Die DIN V 18599-4 wurde vom NA 005-12-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden" zum Druck als Vornorm freigegeben.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 18599-4:2011-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN V 18599-4:2018-09 .
Gegenüber DIN V 18599-4:2011-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung der Tabelle 2; b) Überarbeitung des Abschnitts 5.2.2 "Tageslichtbereich"; c) Überarbeitung des Abschnitts 5.4.2 "Tabellenverfahren"; d) Überarbeitung des Abschnitts 5.4.3 "Vereinfachtes Wirkungsgradverfahren"; e) Überarbeitung des Abschnitts 5.5.2.1 "Klassifizierung der Tageslichtversorgung"; f) Überarbeitung des Abschnitts 5.5.2.2 "Tageslichtversorgungsfaktor"; g) Überarbeitung des Abschnitts 5.5.3 "Jährliche Tageslichtversorgung bei Dachoberlichtern"; h) Überarbeitung der Anhänge. Anhang A: normativ. Anhang B: informativ; i) Ergänzung Anhang B.4 "Defaultwertsetzungen"; j) Ergänzung Anhang B.5 "Formblätter"; k) Überarbeitung der Literaturhinweise; l) Überarbeitung und Ergänzung in technischer und redaktioneller Hinsicht.