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Vornorm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN V 18599-2 legt Rechenverfahren fest, um den benötigten Nutzwärmebedarf (Heizwärmebedarf) und den Nutzkältebedarf (Kühlbedarf) des betrachteten Gebäudeteils auszuweisen. Grundlage der Berechnungen ist eine entsprechend der Nutzung ausgewiesene Gebäudezone. Die Bestimmung der Gebäudezonen erfolgt nach DIN V 18599-1. Die durch die Nutzung vorgegebenen Randbedingungen bezüglich Raumtemperaturen, innerer Lasten, Beleuchtung und Luftbedarf sind in DIN V 18599-10 festgelegt.
Die in DIN V 18599-2 zusammengestellten Verfahren sind sowohl geeignet, den Heizwärmebedarf für rein beheizte Gebäudezonen zu berechnen, als auch den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf von Gebäudezonen, für die Heizung und Kühlung vorgesehen sind. Insbesondere ist auch die Bestimmung des Heizwärme- und Kühlbedarfs von Gebäudezonen mit raumlufttechnischen Anlagen berücksichtigt. Für Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage wird der gesamte Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen nach DIN V 18599-3 festgelegt, in der der Bedarf an Wärme, Kälte, Dampf und Ventilatorstrom für Luftaufbereitung und -transport bestimmt wird.
Zur Ermittlung des Heizwärme- und des Kühlbedarfs sind alle in der Gebäudezone auftretenden Wärmequellen und Wärmesenken zu bestimmen und miteinander zu bilanzieren. Hierzu sind auch Ergebnisse aus anderen Teilen der Vornormenreihe DIN V 18599 einzubeziehen (zum Beispiel Energieeintrag durch künstliche Beleuchtung nach DIN V 18599-4, ungeregelte Wärmeeinträge aus dem Heizsystem nach DIN V 18599-5 und so weiter).
Heizwärmebedarf und Kühlbedarf ergeben sich aus dem Zusammenwirken von bautechnischen und anlagentechnischen Eigenschaften des Gebäudes sowie den Anforderungen der Nutzung. Energieeinsparungen durch bauliche Veränderungen können durch die Ermittlung des Heizwärmebedarfs und des Kühlbedarfs abgeschätzt werden.
Der Heizwärme- und gegebenenfalls der Kühlbedarf müssen in der Gebäudezone durch Heiz- und Kühlsysteme zur Verfügung gestellt werden. Der Energiebedarf, der von den Heiz- und Kühlsystemen zur Bereitstellung benötigt wird, ist in DIN V 18599-5 bis DIN V 18599-9 festgelegt. Die in diesem Dokument berechneten Bedarfswerte sind Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs der Heiz- und Kühlsysteme.
Das Verfahren ist nicht geeignet, den Heizwärmebedarf oder den Kühlbedarf von Gebäudezonen mit Glasdoppelfassaden zu berechnen. Solange kein allgemein anerkanntes Verfahren zur Berechnung von Glasdoppelfassaden bekannt ist, können Glasdoppelfassaden, die geschossweise unterteilt sind, ersatzweise als Wintergarten (unbeheizter Glasvorbau) berechnet werden.
Die DIN V 18599-2 wurde vom NA 005-12-01 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS, Energetische Bewertung von Gebäuden" zum Druck als Vornorm freigegeben.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 18599-2:2011-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN V 18599-2:2018-09 .
Gegenüber DIN V 18599-2:2011-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemein: - Umbenennung der "Bezugsfläche" in "Nettogrundfläche", - Umbenennung von fadapt in Faktor für adaptive Temperaturführung; b) Aktualisierung von Abschnitt 2 "Normative Verweisungen"; c) Überarbeitung der Tabelle 1 "Symbole, Einheiten und Indizes" und der Abschnitte zu den Eingangs- und Ausgangsgrößen; d) Überarbeitung (teilweise nur redaktionell) der Abschnitte - 4.2 Eingangsgrößen für andere Teile der Vornormenreihe DIN V 18599; - 4.3 Ausgangsgrößen für andere Teile der Vornormenreihe DIN V 18599; - 6.1.4.2 Vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der mittleren Temperatur in unbeheizten Zonen (Heizfall) mittels Temperatur-Korrekturfaktoren: -- Neue Berechnungswerte der Temperatur-Korrekturfaktoren von Bauteilen des unteren Gebäudeabschlusses. - Neuer Abschnitt 6.1.4.3 Vereinfachter Ansatz für die mittlere Temperatur in ungekühlten Zonen (Kühlfall) - 6.2 Änderungen bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken - Neuer Abschnitt 6.2.5 Transmission über Wärmebrücken - 6.4.1 Wärmequellen durch solare Einstrahlung durch transparente Flächen; - Bei Wohngebäuden kann im Kühlfall eine variable Sonnenschutzvorrichtung in Ansatz gebracht werden. - Änderungen bei den tabellierten Kennwerten für Gläser und Sonnenschutzvorrichtungen. - Anhang B: Anpassungen in B.4 Erforderliche maximale Heizleistung unter Berücksichtigung der mechanischen Lüftungsanlage; e) Anhang F: Berücksichtigung des Terms Transmissionswärmetransferkoeffizient für zweidimensionale Wärmebrücken; f) neuer Anhang G (normativ) Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten für transparente Bauteile mit äußeren und inneren Abschlüssen; g) neuer Anhang H (normativ) Berechnung eines projektbezogenen Wärmebrückenzuschlags UWB; h) Überarbeitung in technischer und redaktioneller Hinsicht.