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Vornorm
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Dieses Dokument enthält ein Verfahren für die Bewertung der Spülwirkung von Waschmaschinen für den Hausgebrauch, Waschtrocknern und Waschmaschinen für den gewerblichen Gebrauch. Es wird die Menge der Rückstände des Linearen Alkyl-Benzensulfonat-Tensids (LAS; englisch: linear alkylbenzene sulfonate surfactant) bestimmt, welches aus den nicht angeschmutzten Prüfmustern der in der Prüfung der Waschwirkung verwendeten Streifen extrahiert wurde. Dies erfolgt mittels einer Messung der Absorption von ultraviolettem Licht (UV) bei einer für das LAS, einem Hauptbestandteil des Waschmittels, spezifischen Wellenlänge. Unter Annahme eines linearen Zusammenhangs zwischen der LAS-Menge und der Menge einer Waschmittelmischung und unter Verwendung einer Konzentration-Absorption-Kurve, die als Bestandteil des Verfahrens ermittelt wurde, werden die Absorptionswerte dann in Waschmittelkonzentrationen umgewandelt, aus welchen sich zusammen mit den Daten der Prüflösungsmasse Waschmittelmengen ergeben. Diese Annahme wird getroffen, da es im Rahmen dieser Prüfung nicht möglich ist, auch nicht anhand von Kurven der Konzentration, die genaue Menge des eingebundenen LAS zu bestimmen, sondern nur die Menge des verwendeten Waschmittels. An den Textilien ist dieser lineare Zusammenhang nicht gegeben, er wird jedoch verwendet, um die Menge von LAS aus den Messungen der UV-Licht-Absorption in Bezug auf die Waschmittelmenge anzugeben. Gegenüber DIN CLC/TS 50677 (VDE V 0705-677):2020-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an UV-Spektralphotometer wurden reduziert; b) Ein vereinfachtes Extraktionsverfahren mit verringertem Aufwand wurde eingeführt, bei dem höchstens fünf Prüfmuster jedes Prüflaufs in einer Extraktionsflasche extrahiert werden; c) Extraktion von einzelnen Prüfmustern wurde nach Anhang F verschoben.
Dieses Dokument ersetzt DIN CLC/TS 50677:2020-05; VDE V 0705-677:2020-05 .
Gegenüber DIN CLC/TS 50677 (VDE V 0705-677):2020-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an UV-Spektralphotometer wurden reduziert; b) ein vereinfachtes Extraktionsverfahren mit verringertem Aufwand wurde eingeführt, bei dem höchstens 5 Prüfmuster jedes Prüflaufs in einer Extraktionsflasche extrahiert werden; c) Extraktion von einzelnen Prüfmustern wurde nach Anhang F verschoben.