Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Vornorm
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Innerhalb Europas werden von verschiedenen Organisationen Richtlinien zu Alarm-Beschallungsanlagen veröffentlicht. Mit der vorliegenden Technischen Spezifikation sollen diese Dokumente zusammengefasst und aktuelle Richtlinien für die Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Veränderung von Alarm-Beschallungsanlagen in ganz Europa zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht die Absicht dieser Technischen Spezifikation, bestehende lokale, regionale oder nationale Bestimmungen außer Kraft zu setzen. Es wird erwartet, dass diese Richtlinien für einen erheblichen (und bis jetzt nicht festgelegten) Zeitraum mit anderen Vorschriften gemeinsam existieren werden. Jedoch bleibt zu hoffen, dass die Verfügbarkeit einer gemeinsamen Reihe von Richtlinien die Harmonisierung von Praxis und Normen für Sprachalarmanlagen in ganz Europa unterstützen wird. Diese Technische Spezifikation gibt Empfehlungen. Diese Empfehlungen können verbindlich gemacht werden, indem sie in anderen Dokumenten festgelegt werden. So kann beispielsweise eine rechtlich zuständige Behörde, welche auf Grund lokaler, regionaler oder nationaler Gesetzgebung zuständig ist, die Einhaltung dieser Technischen Spezifikation fordern. Gleichermaßen kann ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Zulieferer die Einhaltung festlegen, welche dann unter Vertragsrecht verbindlich werden kann. Der Zweck von Sprachalarmanlagen ist es, verständliche Warnungen an Personen innerhalb oder in der Umgebung eines Gebäudes, in welchem ein Alarm eintritt, zu übermitteln, um so die Personen in die Lage zu versetzen, entsprechend der Alarmorganisation angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Diese Richtlinien umfassen SAA, welche automatisch durch eine Brandmeldeanlage, manuell oder durch beides ausgelöst werden. Diese Technische Spezifikation gilt nicht für Brandmeldeanlagen, welche nur Sprachalarmgeber, Glocken oder Signalgeber oder eine Kombination dieser verwenden. Zuständig ist das UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.