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Die Europäischen Technischen Spezifikationen wurden vom CEN/TC 343 "Feste Sekundärbrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SFS (Finnland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-83 AA "Sekundärbrennstoffe" im NMP.
DIN CEN/TS 15357:
In der Technischen Spezifikation sind Begriffe definiert, auf die in der gesamten Normungsarbeit innerhalb des Aufgabenbereiches vom CEN/TC 343 Bezug genommen wird, d. h. Begriffe, verwendet auf dem Gebiet der Herstellung von und des Handels mit festen Sekundärbrennstoffen, die aus nicht gefährlichem Abfall hergestellt werden.
DIN CEN/TS 15358:
Festgelegt sind die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem für die Herstellung von festen Sekundärbrennstoffen, beginnend mit der Annahme des Abfalls bis hin zur Lieferung von festen Sekundärbrennstoffen.
DIN CEN/TS 15359:
Die Technische Spezifikation legt ein Klassifizierungssystem für feste Sekundärbrennstoffe sowie ein Formular für die Spezifikation von deren Eigenschaften fest. Sie unterstützt die Zielsetzungen und die Verwirklichung der in Artikel 3.1 der EG-Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG festgelegten und durch die Richtlinie 91/156/EWG geänderten abfallbezogenen Hierarchie der EU. In diesem Dokument werden die Konformitätsregeln beschrieben, die ein fester Sekundärbrennstoff einzuhalten hat, um nach dem Klassifizierungssystem klassifiziert werden zu dürfen. Weiterhin wird erklärt, wie der Lieferant eine Erklärung der Übereinstimung mit den verschiedenen Technischen Spezifikationen für feste Sekundärbrennstoffe erstellen kann.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15357:2011-05 .