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Vornorm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Technische Spezifikation legt ein Verfahren zur Bestimmung der Mengen an Dimethylfumarat (DMFU) in Schuhwerkstoffen, Trockenbeuteln und anderen Erzeugnissen fest. Das Prüfverfahren gilt nicht für Metallteile. In ISO/TR 16178:2012, Tabelle 1 ist festgelegt, welche Werkstoffe von dieser Bestimmung betroffen sind. Derzeit ist in Europa die Verwendung von DMFU in Biozid-Produkten nach der Richtlinie 98/8/EG verboten. Um jegliche Gesundheitsprobleme im chemischen Laboratorium zu vermeiden, muss diese Substanz mit Vorsicht verwendet werden. In jüngerer Zeit wurde die Entscheidung 2009/251/EG der Kommission zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten erlassen, dafür zu sorgen, dass Produkte, die das Biozid DMFU enthalten, in der Europäischen Union nicht in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Mit dem Verbot von DMFU, wie in der Entscheidung 2009/251/EG festgelegt, wurde eine Höchstkonzentration von DMFU in Produkten und Produktbestandteilen von 0,1 mg/kg festgelegt. Diese Technische Spezifikation wendet sich an Schuhhersteller, Schuhhändler, Regulatoren, staatliche Aufsichtsämter sowie an unabhängige Prüfinstitute. Für diese Norm ist das Gremium NA 062-04-52 AA "Schuhe" im DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 16186:2021-09 .