Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Anlagen gemäß der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen - 2. BImSchV vom 10. Dezember 1990); Richtlinien über die Eignungsprüfung, die Bauausführung, den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von Meßeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen oder regelmäßige Prozeßkontrollen