Bekanntgegebene Stellen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach §§ 26, 28 BImSchG sowie bekanntgegebene Stellen zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus, der Funktion und für die Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Meßgeräte nach § 12 der 2. BImSchV, §§ 26, 28 der 13. BImSchV, § 10 der 17. BImSchV und Nr. 3.2 TA Luft (Qualitätssicherung)