Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzug für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV))