Kurzreferat
Im Rahmen der werkvertraglich ordnungsgemäßen Erstellung einer Gas-, Wasser- bzw. Abwasseranlage bedarf es zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik auch der Erfüllung der VOB Teil C. Die VOB fordert im Rahmen der Ausführung, dass Unterlagen, wie z. B. Protokolle und Anleitungen, mitgeliefert werden und dass das Bedienungs- und Wartungspersonal einzuweisen ist. Das Überreichen von Betriebsanleitungen bei der Abnahme und Übergabe an den Betreiber sollte nicht nur als notwendige Verpflichtung angesehen werden, sondern als Bestandteil einer kompletten Auftragserfüllung.