Kurzreferat
Das Merkblatt gilt für die regensichere Ausführung von Bekleidungen an ein- und mehrschaligen Abgasanlagen in Form von Ummantelungen aus nicht brennbaren Baustoffen. Werden großflächige, brennbare Unterkonstruktionen eingesetzt (z. B. Holzschalungen), so ist dem Kapitel Abstandklassen besondere Beachtung zu schenken. Es kann sich um neu hergestellte, bestehende oder sanierte Abgasanlagen handeln. Bekleidungen dürfen nur an Abgasanlagen ohne bauliche Mängel angebracht werden. Diese sind im Bedarfsfall im Vorfeld (vom Bauherrn) abzustellen. Bestehen Bedenken bezüglich der Standsicherheit, so ist diese vom Bauherrn gemäß DIN V 18160-1 nachzuweisen. Das Merkblatt gilt nicht für bereits ausgeführte Bekleidungen. Die Prüfung der Abgasanlage sowie die rechnerische Bestimmung hinsichtlich des benötigten Querschnitts, des vorhandenen bzw. benötigten Wärmedurchlasswiderstandes, der Dicke der zusätzlichen äußeren Dämmschicht sowie der Standsicherheit gehören nicht zum Leistungsumfang des Klempner-Fachbetriebs. Entsprechende Unterlagen bzw. Angaben sind durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung zu stellen.