Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Fenster- und Außentür-Konstruktionen gemäß EN 14351-1 aus Holz, bei denen die Profile auf der Außenseite durch eine vorgesetzte Metallschale vor der Witterung geschützt sind. Holz-Metall-Fenster- und -Außentür-Konstruktionen im Sinne dieser Richtlinie weisen einen materialgerechten Verbund von Holzprofil und der schützenden Metallschale auf. Für alle von der Richtlinie erfassten Konstruktionen gilt, dass die raumseitig angeordneten Profile aus massivem oder lamelliertem und/oder keilgezinktem Holz oder Holzprodukten bestehen und die Kräfte aus horizontalen Verkehrslasten, Windlasten, Füllungen, Beschlägen etc. übernehmen und in den Baukörper ableiten. Holzprofile und schützende Metallprofile sind schubweich/gleitend miteinander verbunden. Die Metallschalen verhindern die direkte Bewitterung des Holzes. Sie sind hinterlüftet und dürfen die Wasserdampfdiffusion durch das Holz hindurch nicht beeinträchtigen. Fenster aus Profilen, die raumseitig lediglich mit Holz verkleidet sind (z. B. Metallfenster mit Holzabdeckung), werden von dieser Richtlinie nicht erfasst. Einige der nachfolgend beschriebenen Konstruktionsgrundsätze können auch für Verbundkonstruktionen mit hinterlüfteten Vorsatzschalen aus anderen Materialien, z.B. Glas, Kunststoff anwendbar sein. Dabei sind jedoch die spezifischen Eigenschaften dieser Vorsatzschalen zu beachten. Für diese Verbundkonstruktionen sind bei Bedarf eigene Richtlinien zu erstellen. Anmerkung: Die Eignung von Werkstoffen oder Werkstoffkombinationen, die in dieser Richtlinie nicht beschrieben sind, ist gesondert nachzuweisen.