Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen und geben Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von ortsfesten Sprinkleranlagen in Gebäuden, Industrieanlagen und anderen Einrichtungen auf dem Land. Sie legen zudem besondere Anforderungen an Sprinkleranlagen fest, die für Maßnahmen des Personenschutzes wesentlich sind. Diese Richtlinien gelten auch für ortsfeste Niederdruck Wassernebel-Sprinkleranlagen. Zusätzlich ist das zugehörige Handbuch für Planung und Einbau des jeweiligen Systems zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Eingrenzung der zulässigen Anwendungsbereiche sowie die zu beachtenden systemspezifischen Einschränkungen und Hinweise für Planung und Einbau des Niederdruck Wassernebel-Systems. Die Anforderungen und Empfehlungen dieser Richtlinien gelten auch für jede Ergänzung, Erweiterung, Reparatur, Wartung, Instandhaltung oder sonstige Veränderung von Sprinkleranlagen. Diese Richtlinien umfassen die Klassifizierung von Gefahren, die Art der Wasserversorgung, die zu verwendenden Bauteile, den Einbau und die Prüfung der Anlage sowie die Wartung und Erweiterung bestehender Anlagen. An Gebäude und Abtrennungen werden Anforderungen gestellt, die für das ordnungsgemäße Funktionieren von Sprinkleranlagen entsprechend diesen Richtlinien erforderlich sind. Die Anforderungen an die Wasserversorgung können mit sachkundiger Beurteilung als Leitfaden angewendet werden für andere ortsfeste Feuerlöschsysteme, für die keine VdS-Richtlinien oder CEA-Spezifikationen existieren. Andere Wasserlöschanlagen wie z. B. Hochdruck-Wassernebel-Löschanlagen und Sprühwasser-Löschanlagen werden in diesen Richtlinien nicht behandelt. Diese Richtlinien gelten nur für ortsfeste Sprinkleranlagen in Gebäuden, Industrieanlagen und anderen Einrichtungen auf dem Land. Auch wenn die allgemeinen Prinzipien durchaus auf andere Anwendungen zutreffen (z. B. Einsatz auf Schiffen), müssen dort mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden. Diese Richtlinien gelten nicht für Sprinkleranlagen auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Fahrzeugen und mobilen Brandbekämpfungseinrichtungen und für unterirdische Anlagen im Bergbau. Diese Richtlinien sind für die Anwendung durch diejenigen bestimmt, die sich mit dem Verkauf, der Konstruktion, dem Einbau, der Prüfung, der Inspektion, der Genehmigung, dem Betrieb und der Wartung automatischer Sprinkleranlagen befassen, so dass derartige Anlagen über die gesamte Lebensdauer ordnungsgemäß funktionieren.