Kurzreferat
Die in diesem Leitfaden enthaltenen Hinweise gelten grundsätzlich für die Planung, Errichtung und den Betrieb neu zu errichtender Gebäude unter Berücksichtigung der objektbezogenen Schutzerfordernisse. Bei bestehenden Bauten sollten die Schutzmaßnahmen gegen Hagelschäden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ergriffen werden, z. B. im Zuge von Instandsetzungen oder Aus- bzw. Umbaumaßnahmen.