Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an Verklebesysteme zur Banknotenneutralisation. Sie behandeln Verklebesysteme mit aktiver Ausbringung der verklebenden Substanz auf die Banknoten. Sie gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für die Brandschutz- und Sicherungstechnik, Software, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Verklebesysteme zur Banknotenneutralisation dienen dazu, im Geldautomaten befindliche Banknoten bei einer unbefugten Entnahme oder einem unbefugten Zugriff durch eine verklebende Substanz so miteinander zu verkleben, dass diese nicht voneinander getrennt werden können, ohne eine Schädigung hervorzurufen, die erkennen lässt, dass das Geld unrechtmäßig entwendet wurde. Aufgrund des zunehmend hohen Automatisierungsgrad von Geldbearbeitungsgeräten sollten verklebte Banknoten von diesen auch automatisch detektiert werden können. Dabei erstreckt sich die bewertete Funktionalität von Verklebesystemen zur Banknotenneutralisation von der Detektion des unbefugten Zugriffs bzw. der unbefugten Entnahme, der sicheren Auslösung, bis hin zur Aufbringung Verklebesubstanz auf die Banknoten und deren Aushärtung. Diese Richtlinien gilt nicht für Systeme, die der Einfärbung bzw. andersgearteten Möglichkeiten zur Banknotenneutralisation dienen; diese werden bei Bedarf in weiteren Teilen dieser Richtlinien behandelt.