Kurzreferat
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat das Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten zu gewährleisten. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der Arbeitsmittel. Neben der Wahl der Arbeitsmittel ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Prüfung dieser Arbeitsmittel befähigte Personen zu benennen. Gemäß BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Das nachfolgende Merkblatt soll dem Arbeitgeber als Hilfestellung dienen, welche Vorraussetzungen bei der Prüfung von ortsfesten Feuerlöschanlagen zu beachten sind.