Kurzreferat
In diesen Richtlinien werden die Zeitstempel innerhalb der VdS-Sicherungskette beschrieben. Die Zeitstempel sind notwendig, um die Verarbeitung von Meldungen von der Auslösung einer Meldung am Schutzobjekt bis zum Abschluss der Intervention einer Interventionskraft am Schutzobjekt steuern und überwachen zu können. Da eine Meldungsbearbeitung über mehrere Beteiligte der Sicherungskette hinweg erfolgt, müssen Zeitstempel in einem einheitlichen Format erstellt sowie auf eine einheitliche Zeitquelle synchronisiert sein. Nur so ist es möglich, dass Abläufe über alle Beteiligte hinweg zeitlich koordiniert werden können und innerhalb festgelegter Parameter erfolgen. Die nachfolgenden Anforderungen an Zeitstempel sind in Verbindung mit weiteren komponenten- oder dienstleistungsspezifischen Richtlinien als Grundlage für ein VdS-Anerkennungsverfahren heranzuziehen. Die Richtlinien VdS 3895 definieren ausschließlich die Zeitstempel in einem zentralen Dokument. Die Beschreibung, wie diese dann in entsprechenden Komponenten implementiert oder bei Dienstleistern der VdS-Sicherungskette berücksichtigt werden müssen, ist den einschlägigen VdS-Richtlinien zu entnehmen. Nicht Bestandteil dieser Richtlinien sind daher die Definition bestimmter Prozessschritte oder Reaktionszeiten, die Festlegung von Maßnahmen bei entsprechenden Ereignissen innerhalb der Sicherungskette (wie z. B. die Abläufe innerhalb einer AES oder NSL), Art und Umfang der Ausführung von Maßnahmen im Interventionsfall, die Übertragung und Verarbeitung von Zeitstempeln durch die einzelnen Anlagen und Komponenten innerhalb der Sicherungskette sowie weitergehende Anforderungen an die einzelnen Komponenten und Dienstleister der Sicherungskette. Diese Festlegungen und Anforderungen sind den einschlägigen VdS-Richtlinien VdS 2172 (Interventionsstellen), VdS 2465 (Übertragungsprotokoll), VdS 3138 (Notruf- und Service-Leitstellen) und VdS 3534 (Gefahrenmanagementsysteme) sowie ggf. entsprechenden relevanten Normen zu entnehmen.