Kurzreferat
Lithium-Batterien sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu finden. Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus für Handys, Notebooks, Elektrowerkzeuge und -gartengeräte, Elektrorasenmäher und -fahrräder sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, und auch im Automobilbereich in der voranschreitenden Elektromobilität finden sie Anwendung. Die Energieinhalte sind im Vergleich zu konventionellen Batterietechnologien um ein Vielfaches größer, wodurch sich die Energiefreisetzung und das Schadenausmaß im Brandfall deutlich erhöhen können. Spezifische Gefahren in der Lithium-Batterien-Technologie sind etwa die Selbstentzündung und heftige Brandereignisse in Verbindung mit einer sehr schnellen Brandausbreitung. Die damit einhergehenden Risiken stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz dar. Lithium-Batterien sind immer gefährliche Güter im Sinne des Transportrechts. Beim Transport unterliegen sie den Gefahrgutvorschriften. Dieses Merkblatt befasst sich vor allem mit Lithium-Ionen Batterien, da diese bei den bekannten Brandversuchen verwendet wurden und auch derzeit am häufigsten Anwendung finden. Bei der Übertragung auf andere Typen (z. B. Lithium-Metall) sind ggf. weitere Maßnahmen erforderlich. Eine VdS-Projektgruppe mit Vertretern der Versicherungswirtschaft, der Industrie und Sachverständigen hat dieses Merkblatt erarbeitet.