Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt, wie, durch wen und in welchen Zeiträumen die Wartung von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) regelmäßig durchzuführen ist. Dabei werden die Tätigkeiten bzw. Leistungen, die für eine fachgerechte Wartung der Bauteile, Baugruppen und Anlagen unerlässlich sind, allgemeinverbindlich, also system- und herstellerunabhängig aufgeführt. Sie legt weiterhin fest, welche Qualifikationen das Wartungspersonal für die Ausführung einer fachgerechten Wartung aufweisen muss und wie die ausgeführten Arbeiten zu dokumentieren sind.