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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 3829:2018-02

VdS-Richtlinien für die Zertifizierung von Dienstleistern - Richtlinien für die Zertifizierung von Dienstleistern für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen gemäß DIN EN 16763

Ausgabedatum
2018-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
23

8,93 EUR inkl. MwSt.

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Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung GmbH (nachstehend VdS Zertifizierungsstelle genannt) bietet Dienstleistern für Brandsicherheitsanlagen (ausgenommen sind Dienstleister von Leistungen für Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen und Brandvermeidungsanlagen inklusive deren Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen zur Ansteuerung von Feuerlöschanlagen) und Sicherheitsanlagen ein Zertifizierungsverfahren zum Nachweis ihres Dienstleistungsniveaus gemäß den Anforderungen der DIN EN 16763 an. Zugang zum Zertifizierungsverfahren haben Firmen, die in der Lage sind, alle oder einzelne der im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen: a) Planung, b) Projektierung, c) Montage, d) Inbetriebnahme, e) Überprüfung, f) Abnahme, g) Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen, (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und/oder Sicherheitsanlagen (z. B. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Perimeter-Überwachungsanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Gefahrenreaktionssysteme und Gefahrenwarnanlagen). Dienstleister von Leistungen für Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen und Brandvermeidungsanlagen inklusive der Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen zur Ansteuerung der Feuerlöschanlagen sind hiervon ausgenommen. VdS-anerkannte Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) gemäß VdS 3403 sowie für Feuerlöschanlagen (FLA) gemäß VdS 2132 erfüllen bereits die Anforderungen der DIN EN 16763 für alle oben aufgeführten Leistungen und sind somit automatisch auch nach DIN EN 16763 zertifiziert. Fachfirmen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) gemäß DIN 14675 erfüllen ebenfalls die Anforderungen der DIN EN 16763, sofern sie nach DIN 14675-2:2018-04 zertifiziert sind. Zertifizierungsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Bevorteilung einzelner Auftraggeber erfolgt nicht. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens werden keine Beratungen durchgeführt. Voraussetzung für die erfolgreiche Zertifizierung ist es, dass die Anforderungen der DIN EN 16763 erfüllt werden. Dies wird im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens überprüft. Das Zertifizierungsverfahren besteht im Wesentlichen aus den folgenden Schritten: - Auftragserteilung und Einreichung der erforderlichen Dokumentation, - Prüfung der Anforderungen gemäß DIN EN 16763, - Durchführung der Prüfung vor Ort, - Bei positivem Zertifizierungsentscheid: Zertifizierung (Laufzeit 4 Jahre), - Im 4. Jahr nach Zertifikatserteilung: Ggf. Erteilung des Verlängerungsauftrags und Durchführung der Rezertifizierung, - Bei positivem Ergebnis: Erneute Zertifikatserteilung (Laufzeit 4 Jahre).
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