Kurzreferat
Der Anwendungsbereich des OCoP gilt für den Errichtungsprozess eines Offshore-Windparks und den damit einhergehenden Risikomanagementprozessen. In der Leitlinie beginnt der eigentliche Errichtungsprozess mit dem Binnentransport der Komponenten des Offshore-Windparks ab Herstellerwerk (Land und Fluss). Er endet mit dem erfolgreichen Probebetrieb, der mit dem Provisional Acceptance Certificate (PAC) abgeschlossen wird. Aufgrund der Relevanz wird die Baugrunduntersuchung als Exkurs dem Binnentransport in der Errichtung vorgeschaltet. Der im OCoP betrachtete Errichtungsprozess bezieht sich auf die Gewerke Innerparkverkabelung, Parkinterne Offshore-Umspannstation und Offshore-Windenergieanalage. In der Leitlinie werden die Design- und Entwicklungsarbeiten, die Herstellung der Gewerke sowie die sich an die Errichtungsphase anschließende Betriebsphase nicht betrachtet. Es ist dennoch darauf hinzuweisen, dass, falls Erkenntnisse aus der Risikoanalyse hinsichtlich Design, Herstellung und Betrieb auftreten sollten, diese berücksichtigt werden sollen. Ebenso wird der Erwerb bzw. die Lieferung von Offshore-Windparkkomponenten von Bezugsorten außerhalb Europas nicht betrachtet. Obwohl Prototypenrisiken einen festen Bestandteil eines Offshore-Windparks darstellen können, wird innerhalb der Leitlinie bei der Risikoanalyse der Schwerpunkt auf den oben erwähnten Errichtungsprozess gelegt. Somit werden derartige projektspezifische und Entwicklungsrisiken wie Prototypen in der Risikoanalyse nicht betrachtet.