Kurzreferat
Die vorliegende Publikation bezieht sich auf die Erstellung eines neuen und die Anpassung eines bestehenden Brandschutzkonzeptes. Dies kann im Rahmen einer Genehmigung durch die örtliche Bauaufsichtsbehörde beim Neubau oder bei einer nutzungbedingten oder betrieblichen Änderung ggf. gefordert. Darüber hinaus kann es auf der Grundlage einer Risikobewertung der Versicherer erforderlich sein. Das zu genehmigende Brandschutzkonzept wird in einigen Bundesländern auch in Verbindung mit dem Brandschutznachweis genannt. Bei der Aufstellung bzw. Anpassung eines Brandschutzkonzeptes sind insbesondere folgende Parameter zu berücksichtigen: Schutzziele/Schutzinteressen; Brandgefahren (Brandentstehung); Risiken, die mit einem Brand einher gehen können. Diese Parameter können im Detail sehr unterschiedliche Aussagen bei der objektspezifischen Planung beinhalten. Für die Auslegung einzelner Brandschutzmaßnahmen wird auf die bestehenden und bewährten technischen Regeln hingewiesen.