Kurzreferat
Die vorliegenden Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an Parkscheinautomaten zur Sicherung der Wertbereiche (Kassenbehälter) von Parkscheinautomaten gegen unberechtigten Zugriff. Parkscheinautomaten dienen der automatischen Ausgabe kostenpflichtiger Parkberechtigungen. Unterschieden wird zwischen Parkscheinautomaten sowie dezentralen Systemen. Dezentrale Systeme werden in baulich abgegrenzten Parkarealen (z. B. Parkhäusern) eingesetzt. Parkscheinautomaten werden überwiegend in öffentlichen Bereichen, z. B. Parkstreifen oder Parkflächen zur Parkraumbewirtschaftung eingesetzt. Die Parkscheinautomaten bestehen mindestens aus der Eingabe- und Aufnahmeeinheit für Zahlungsmittel, dem Parkscheindrucker, Bedienelementen sowie einer Steuereinheit. Nach der Bezahlung einer entsprechenden Gebühr wird ein Parkschein ausgestellt, der die ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühr zur Nutzung des Parkraums für den angegebenen Zeitraum nachweist. Erfahrungen haben gezeigt, dass Parkscheinautomaten ein potenzielles Angriffsziel für Täter darstellen, die das Ziel haben, eingelagerte Geldbestände zu entnehmen. Die vorliegenden Richtlinien berücksichtigen ausschließlich Automaten, die keine Banknotenleser beinhalten. Nicht behandelt werden dezentrale Systeme.