Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Technische Regel [AKTUELL]

VdS 3534:2023-03

VdS-Richtlinien für rechnergestützte Informationssysteme - Gefahrenmanagementsysteme - Anforderungen

Englischer Titel
VdS Guidelines for Computer-Based Information Systems - Alarm Management Systems - Requirements
Ausgabedatum
2023-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
42

25,15 EUR inkl. MwSt.

23,50 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

PDF-Download
  • 25,15 EUR

  • 25,15 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

Diese Option ist erst nach dem Login möglich.
Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
2023-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
42

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an softwarebasierte Gefahrenmanagementsysteme (GMS), die für die Übernahme, Eingabe, Erzeugung, Speicherung, Weiterleitung, Verarbeitung und Anzeige von Meldungen und Daten eingesetzt werden, die von Anlagen und Systemen erzeugt und an das GMS übertragen werden. GMS können über entsprechende Einrichtungen automatische oder vom Bediener manuell ausgelöste Befehle und Meldungen aussenden. Die Softwarekomponenten eines GMS werden auf einem oder mehreren Rechnersystemen mit Bedien- und Visualisierungselementen ausgeführt. Die Rechnersysteme und ihre Betriebssysteme sind nicht notwendigerweise Bestandteil in einem Anerkennungsverfahren nach diesen Richtlinien, können dies aber auf Antrag des Auftraggebers sein. Ein Eingriff oder die Steuerung von Anlagen, Systemen oder Prozessen (nachfolgend nur Steuerung) durch Gefahrenmanagementsysteme ist nach diesen Richtlinien grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Steuerung von Anlagen durch Gefahrenmanagementsysteme ist aber nur dann zulässig, wenn dies in den gewerkspezifischen Anwendungsregeln definiert ist. Diese Richtlinien enthalten die Mindestanforderungen an Gefahrenmanagementsysteme. Diese können über weitere Funktionen verfügen, die die Mindestanforderungen aber nicht beeinflussen dürfen.
Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...